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Rundschreiben


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08.06.2022

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird reformiert und ab dem Jahr 2025 neu erhoben. Dazu werden nun auf den Stichtag des 01.01.2022 (sog. Hauptfeststellung) alle Grundstücke und Häuser sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet.
Wer am 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks / landwirtschaftlichen Betriebes war, ist betroffen. Sie haben
ab dem 01.07.2022 die entsprechenden Formulare auszufüllen und
bis zum 31.10.2022 gegenüber der Finanzverwaltung elektronisch abzugeben.
Mehr in unserem Rundschreiben (Download)

 Rundschreiben Grundsteuer.pdf


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